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Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
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Gastaufnahmevertrag Fri Boysens Hus
1. Der Gastaufnahmevertrag
/ Mietvertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Urlaubsquartier bestellt
und von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden ist.
2. Nichtbereitstellung
des Urlaubsquartiers
Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung
des Urlaubsquartieres Schadensersatz bis zur Höhe des Vertragswertes zu leisten. Hiervon
ausgenommen sind Schadens- und Naturereignissen (z.B. Sturm oder Landunter),
die vom Gastgeber nicht verantwortet werden können. Der Gast hat in diesem Fall einen Anspruch
auf Rückzahlung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
3. Rücktritt
Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis.
Stornobedingungen:
Je nach Zeitpunkt der Stornierung berechnen
wir
folgende Kosten: bis 31 Tage vor Anreise sind 60% des Mietpreises zu zahlen,
ab dem 30.
Tag sind
es
80%
des Mietpreises, am Tag der Anreise sind es 100%. Der
Vermieter muß sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch
eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart. Er ist gehalten,
die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den festgelegten Betrag
für die Vertragsdauer zu bezahlen.
4. An- und Abreise
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, findet die Anreise
mit der WDR-Fähre abends um 17:30 Uhr (Sommerfahrplan) statt.
Die Abreise dementsprechend morgens um 08:00 Uhr. Der Transfer zu den
Schiffen der WDR ist im Komplettpreis enthalten.
Für den Transfer von / zu anderen
Schiffen, berechnen wir einen Zuschlag von 5,00 Euro.
5. Sonstiges
Änderungen einer vereinbarten Buchung bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Husum.
Reiserücktrittsversicherung
Gerade bei langfristigen Buchungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-
versicherung. Diese schützt bei Krankheit, Unfall und weiteren wichtigen
Gründen vor den finanziellen Folgen.
Reiserücktrittsversicherungen gibt es in allen größeren
Reisebüros. Wir sind auf Wunsch auch gern bereit, Ihnen bei der Vermittlung dieser Versicherung zu helfen.
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